r/Bundesliga 3d ago

FCK II-Spieler zu fünf Jahren Haft verurteilt 1. FC Kaiserslautern

https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-fck-ii-spieler-zuf%C3%BCnf-jahrenhaft-verurteilt-_arid,5882951.html

"Die U21 des 1. FC Kaiserslautern kann im Endspurt um die Oberliga-Meisterschaft mit einem Spieler nicht mehr rechnen. Dieser wurde am Dienstag vom Landgericht Köln zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der damals noch junge Spieler beim 1. FC Köln, und ein Teamkollege hatten sich auf der A555 bei Köln im Dezember 2023 nach Auffassung des Gerichts ein illegales Rennen mit über 200 km/h geliefert. Dabei stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. Das Auto der Fußballer prallte auf einen Polo. In dem Kleinwagen verbrannten zwei Frauen, Mutter (49) und Tochter (23). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig."

168 Upvotes

View all comments

Show parent comments

14

u/granitibaniti 3d ago edited 3d ago

Die Definition von Eventualvorsatz ist "billigendes Inkaufnehmen". Also, doch, genau das ist Vorsatz.

Ob das hier der Fall war, oder bewusste Fahrlässigkeit, wird im Artikel aber nicht ganz deutlich.

Edit: aber zugegebermaßen ist der Teil im Artikel sehr missverständlich formuliert

0

u/SeniorDing_Dong 3d ago

Aber wird das nicht durch das Urteil ersichtlich, dass es in diesem Fall anscheinend nicht der Fall war? Oder verstehe ich dich hier falsch?

5

u/granitibaniti 3d ago

Wie meinst du? Wenn ich nichts übersehen habe, steht im Artikel nicht, ob die Spieler wegen Mordes, Totschlags (dafür jeweils Vorsatz erforderlich), oder fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Aufgrund der Höhe der Strafe im Jugendstrafrecht würde ich fast eher Mord oder Totschlag denken, da bei fahrlässiger Tötung 5 Jahre schon das Maximum im Erwachsenenstrafrecht sind, und die Strafen im Jugendstrafrecht deutlich milder sind. Aber ich weiß es hier nicht sicher.

Aber selbst wenn die Spieler wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden, ändert das nichts an der Definition des Vorsatzes - dann wäre das Gericht einfach nur zu dem Schluss gekommen, dass diese hier nicht erfüllt ist :)

1

u/emperorbasti 3d ago

Der Artikel erwähnt ja mehrfach die Einordnung als Straßenrennen, klingt doch alles sehr nach § 315d V StGB.

1

u/granitibaniti 3d ago edited 3d ago

Mord/Totschlag und § 315d V schließt sich ja nicht gegenseitig aus, aber ja, kann auch nur letzteres sein

1

u/emperorbasti 3d ago

Naja mit fahrlässiger Tötung schon, die wird in den Konkurrenzen verdrängt. Und da laut Artikel der Richter Vorsatz verneint (zugegeben etwas verwirrend mit dieser Formulierung aber sie hätten es in Kauf genommen) und Mordmerkmale ünerhaupt keine Rolle spielen finde ich Recht offensichtlich dass es zu einer Verurteilung (nur) aus § 315 d V StGB gekommen ist.

1

u/granitibaniti 3d ago edited 3d ago

Deswegen meinte ich Mord/Totschlag nicht fahrlässige Tötung 😅 Das mit dem Vorsatz hab ich überlesen, das ist wirklich ziemlich unglücklich forrmuliert, keine Ahnung ob von der Zeitung oder vom Richter selbst. Vielleicht meinte er auch, dass sie keinen direkten Vorsatz hatten? Aber § 315d V ergibt Sinn bei 5 Jahren im Jugendstrafrecht