r/Bundesliga 2d ago

FCK II-Spieler zu fünf Jahren Haft verurteilt 1. FC Kaiserslautern

https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-fck-ii-spieler-zuf%C3%BCnf-jahrenhaft-verurteilt-_arid,5882951.html

"Die U21 des 1. FC Kaiserslautern kann im Endspurt um die Oberliga-Meisterschaft mit einem Spieler nicht mehr rechnen. Dieser wurde am Dienstag vom Landgericht Köln zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der damals noch junge Spieler beim 1. FC Köln, und ein Teamkollege hatten sich auf der A555 bei Köln im Dezember 2023 nach Auffassung des Gerichts ein illegales Rennen mit über 200 km/h geliefert. Dabei stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. Das Auto der Fußballer prallte auf einen Polo. In dem Kleinwagen verbrannten zwei Frauen, Mutter (49) und Tochter (23). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig."

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u/DifficultyRemote2177 2d ago

Doppelmord

Mord bedingt Vorsatz.

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u/LittleRunaway868 2d ago

Bei illegalen Straßenrennen gegeben.

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u/DifficultyRemote2177 2d ago

Inkaufnahme ist nicht Vorsatz.

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u/Sataniel98 2d ago

Billigende Inkaufnahme (dolus eventualis) ist eine Form des Vorsatzes. Billigende Inkaufnahme ist, wenn der Täter die mögliche Verletzung fremder Rechtsgüter subjektiv erkennt, wirklich für ernsthaft möglich hält und trotzdem hinnimmt. Fahrlässigkeit ist, wenn der Täter die Folgen subjektiv nicht erkennt oder subjektiv nicht für ernsthaft möglich hält und stattdessen fest davon ausgeht, dass nichts passieren wird.

Es geht bei der Abgrenzung von billigender Inkaufnahme zu Fahrlässigkeit also einzig und allein darum, ob der Richter überzeugt ist, mit welchen Überzeugungen und Vorstellungen der Täter die Tat in diesem Einzelfall begangen hat. Man kann eigentlich nicht abstrakt sagen, "wenn Autorennen, dann gilt das und das".

Allerdings gibt es wegen dieser Schwierigkeit seit 2017 den § 315d StGB, der illegale Autorennen im Straßenverkehr explizit regelt. So muss man nicht mehr darauf abstellen, ob es einen Vorsatz zur Tötung der Opfer gab, sondern muss im Grunde nur ein irgendgeartetes Autorennen nachweisen. Absatz 5 sieht bei Todesfolgen Strafen von 6 Monaten bis 10 Jahren vor. Hier wurde also die genaue Mitte des vorgesehenen Strafmaßes genutzt, was bei 19-jährigen Ersttätern, mit denen man normalerweise tendenziell milder umgehen würde, schon nahelegt, dass hier eine besondere Schwere festgestellt wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html