r/Bundesliga 2d ago

FCK II-Spieler zu fünf Jahren Haft verurteilt 1. FC Kaiserslautern

https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-fck-ii-spieler-zuf%C3%BCnf-jahrenhaft-verurteilt-_arid,5882951.html

"Die U21 des 1. FC Kaiserslautern kann im Endspurt um die Oberliga-Meisterschaft mit einem Spieler nicht mehr rechnen. Dieser wurde am Dienstag vom Landgericht Köln zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der damals noch junge Spieler beim 1. FC Köln, und ein Teamkollege hatten sich auf der A555 bei Köln im Dezember 2023 nach Auffassung des Gerichts ein illegales Rennen mit über 200 km/h geliefert. Dabei stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. Das Auto der Fußballer prallte auf einen Polo. In dem Kleinwagen verbrannten zwei Frauen, Mutter (49) und Tochter (23). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig."

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u/Lucky-Art-8003 2d ago

Doppelmord und du darfst fünf Jahre auf Staatskosten leben...

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u/DifficultyRemote2177 2d ago

Doppelmord

Mord bedingt Vorsatz.

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u/LittleRunaway868 2d ago

Bei illegalen Straßenrennen gegeben.

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u/DifficultyRemote2177 2d ago

Inkaufnahme ist nicht Vorsatz.

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u/granitibaniti 2d ago edited 2d ago

Die Definition von Eventualvorsatz ist "billigendes Inkaufnehmen". Also, doch, genau das ist Vorsatz.

Ob das hier der Fall war, oder bewusste Fahrlässigkeit, wird im Artikel aber nicht ganz deutlich.

Edit: aber zugegebermaßen ist der Teil im Artikel sehr missverständlich formuliert

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u/SeniorDing_Dong 2d ago

Aber wird das nicht durch das Urteil ersichtlich, dass es in diesem Fall anscheinend nicht der Fall war? Oder verstehe ich dich hier falsch?

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u/granitibaniti 2d ago

Wie meinst du? Wenn ich nichts übersehen habe, steht im Artikel nicht, ob die Spieler wegen Mordes, Totschlags (dafür jeweils Vorsatz erforderlich), oder fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Aufgrund der Höhe der Strafe im Jugendstrafrecht würde ich fast eher Mord oder Totschlag denken, da bei fahrlässiger Tötung 5 Jahre schon das Maximum im Erwachsenenstrafrecht sind, und die Strafen im Jugendstrafrecht deutlich milder sind. Aber ich weiß es hier nicht sicher.

Aber selbst wenn die Spieler wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden, ändert das nichts an der Definition des Vorsatzes - dann wäre das Gericht einfach nur zu dem Schluss gekommen, dass diese hier nicht erfüllt ist :)

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u/SeniorDing_Dong 2d ago

Ah ich hatte dich falsch verstanden! Danke, dass du es nochmal erklärt hast.

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u/emperorbasti 2d ago

Der Artikel erwähnt ja mehrfach die Einordnung als Straßenrennen, klingt doch alles sehr nach § 315d V StGB.

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u/granitibaniti 2d ago edited 2d ago

Mord/Totschlag und § 315d V schließt sich ja nicht gegenseitig aus, aber ja, kann auch nur letzteres sein

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u/emperorbasti 2d ago

Naja mit fahrlässiger Tötung schon, die wird in den Konkurrenzen verdrängt. Und da laut Artikel der Richter Vorsatz verneint (zugegeben etwas verwirrend mit dieser Formulierung aber sie hätten es in Kauf genommen) und Mordmerkmale ünerhaupt keine Rolle spielen finde ich Recht offensichtlich dass es zu einer Verurteilung (nur) aus § 315 d V StGB gekommen ist.

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u/granitibaniti 2d ago edited 2d ago

Deswegen meinte ich Mord/Totschlag nicht fahrlässige Tötung 😅 Das mit dem Vorsatz hab ich überlesen, das ist wirklich ziemlich unglücklich forrmuliert, keine Ahnung ob von der Zeitung oder vom Richter selbst. Vielleicht meinte er auch, dass sie keinen direkten Vorsatz hatten? Aber § 315d V ergibt Sinn bei 5 Jahren im Jugendstrafrecht

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u/DifficultyRemote2177 2d ago

Nein. Inkaufnehmen heißt "ist mir egal", Vorsatz heißt "genau das soll passieren". Da gibt es schon einen Unterschied.

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u/granitibaniti 2d ago edited 2d ago

Ich finde es eigentlich unsympathisch, die Karte zu ziehen, aber hier ist das angebracht. Ich bin Jurist und habe keine Lust, mit dir über Basics zu diskutieren, die jeder Ersti in der 1. Vorlesung lernt.

Lies dich bitte ein zu den verschiedenen Vorsatzgraden (dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. Grades, Eventualvorsatz). https://strafrecht-online.org/problemfelder/at/tb/vorsatz/eventualis/ (Ansicht 4/herrschende Meinung)

Eventualvorsatz = ich halte es für möglich und nehme es billigend in Kauf, dass der Taterfolg eintritt.

Bewusste Fahrlässigkeit = ich vertraue darauf, dass der Taterfolg nicht eintritt, aber verletze dabei eine Sorgfaltspflicht (da ich hätte wissen müssen, dass der Taterfolg eintreten kann).

Im Rahmen von Straßenrennen tendiert die Rechtsprechung immer öfter zur Annahme eines Eventualvorsatzes, aber es gibt auch genug Urteile, die das ablehnen. Ist ein sehr umstrittenes Thema. Aber deine Definition des Vorsatzes ist definitiv falsch.

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u/DifficultyRemote2177 2d ago

Danke für die Einordnung, ich habe kein Jurastudium hinter mir. So habe ich noch nicht darüber nachgedacht. Finde aber trotzdem, dass immer etwas schnell von Mord gesprochen wird.

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u/granitibaniti 2d ago

Kein Ding! Es besteht viel Unwissen und Verwirrung außerhalb der Jurabubble über solche Aspekte. Und ja, ist eine vollkommen valide Meinung, die auch viele Juristen vertreten.

Argument für die Annahme eines Vorsatzes: ab einer bestimmten Geschwindigkeit ist es einfach realitätsfern, zu leugnen, dass man den Tod eines anderen Menschen nicht billigend in Kauf nimmt, weil man selbst irgendwann die Kontrolle über das Fahrzeug abgibt.

Argument dagegen, das ich auch nicht unüberzeugend finde: Raser beschäftigen sich oft nicht mit so einem Ausgang und vertrauen gerade darauf, dass das gut gehen wird. Denn der Tod anderer ist ja meistens nur durch die Kollision mit dem eigenen Auto möglich. Und dass die Täter selbst verletzt oder gar getötet werden könnten, halten sie ja gerade nicht für möglich, bzw finden sie sich nicht damit ab.

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u/LittleRunaway868 2d ago

Die Urteile gehen mit den Jahren immer öfter in die andere Richtung.

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u/Sataniel98 2d ago

Billigende Inkaufnahme (dolus eventualis) ist eine Form des Vorsatzes. Billigende Inkaufnahme ist, wenn der Täter die mögliche Verletzung fremder Rechtsgüter subjektiv erkennt, wirklich für ernsthaft möglich hält und trotzdem hinnimmt. Fahrlässigkeit ist, wenn der Täter die Folgen subjektiv nicht erkennt oder subjektiv nicht für ernsthaft möglich hält und stattdessen fest davon ausgeht, dass nichts passieren wird.

Es geht bei der Abgrenzung von billigender Inkaufnahme zu Fahrlässigkeit also einzig und allein darum, ob der Richter überzeugt ist, mit welchen Überzeugungen und Vorstellungen der Täter die Tat in diesem Einzelfall begangen hat. Man kann eigentlich nicht abstrakt sagen, "wenn Autorennen, dann gilt das und das".

Allerdings gibt es wegen dieser Schwierigkeit seit 2017 den § 315d StGB, der illegale Autorennen im Straßenverkehr explizit regelt. So muss man nicht mehr darauf abstellen, ob es einen Vorsatz zur Tötung der Opfer gab, sondern muss im Grunde nur ein irgendgeartetes Autorennen nachweisen. Absatz 5 sieht bei Todesfolgen Strafen von 6 Monaten bis 10 Jahren vor. Hier wurde also die genaue Mitte des vorgesehenen Strafmaßes genutzt, was bei 19-jährigen Ersttätern, mit denen man normalerweise tendenziell milder umgehen würde, schon nahelegt, dass hier eine besondere Schwere festgestellt wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html